Die 5 häufigsten Fehler privater Vermieter

Praxis-Tipps

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Bonitätsprüfung = Risiko von Mietausfällen
  • Verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Alte, unwirksame Vertragsmuster
  • Fehlende Dokumentation bei Übergabe & Schäden
  • Keine Rücklagen für Instandhaltung

Fehler 1: Bonität nicht geprüft

Viele Vermieter freuen sich, wenn sie „schnell einen netten Mieter" finden. Doch ohne Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise ist das wie ein Blindflug. Ein Vermieter in Nürnberg musste erleben, dass sein Mieter bereits in der zweiten Monatsmiete nicht zahlte – am Ende stapelten sich offene Forderungen von über 6.000 €.

💡 Praxistipp

Immer Schufa, Einkommensnachweise und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einfordern.

Fehler 2: Nebenkosten falsch oder zu spät abgerechnet

Nach § 556 BGB muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wer die Frist versäumt, verliert Ansprüche. Ein klassischer Fall: Vermieter in Hamburg rechnete zu spät ab, 1.200 € Nachforderungen waren verloren.

📌 Beispiel aus der Rechtsprechung

BGH, VIII ZR 249/15: Verspätete Abrechnung = keine Nachforderungen mehr möglich.

Fehler 3: Veraltete Vertragsklauseln

Alte Mietverträge enthalten oft starre Schönheitsreparaturklauseln oder pauschale Nebenkostenregelungen – diese sind heute regelmäßig unwirksam.

Fehler 4: Fehlende Dokumentation

Ohne Übergabeprotokoll ist es fast unmöglich, Schäden beim Auszug nachzuweisen. Viele Vermieter unterschätzen diese Formalität.

Fehler 5: Keine Rücklagen

Reparaturen kommen sicher – Dach, Heizung, Fenster. Wer keine Rücklagen bildet, muss teuer nachfinanzieren.

Checkliste: Rücklagen bilden

  • 1–2 € pro qm/Monat zurücklegen
  • Separates Konto nutzen
  • Langfristige Sanierungen (Dach, Heizung) einkalkulieren

Fazit

Die häufigsten Fehler sind vermeidbar – wenn Vermieter die Basics ernst nehmen. Wer Bonität prüft, sauber abrechnet, aktuelle Verträge nutzt, ordentlich dokumentiert und Rücklagen bildet, spart sich die größten Probleme.