Energetische Sanierungspflichten für Vermieter

Rechtliche Updates

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Mindeststandards vor
  • Heizkesseltauschpflicht nach 30 Jahren
  • Förderprogramme von KfW & BAFA entlasten
  • Ohne Modernisierung: höhere CO₂-Kosten und Wertverlust

Gesetzliche Grundlagen

Das GEG verpflichtet Vermieter, energetische Mindeststandards einzuhalten. Besonders relevant: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden (§ 72 GEG). Auch Dämmungspflichten an Dächern und Rohrleitungen gelten.

Förderprogramme nutzen

Viele private Vermieter scheuen Investitionen, dabei gibt es staatliche Förderungen. KfW-Zuschüsse oder BAFA-Förderungen senken Kosten erheblich. Ein Vermieter in Mainz finanzierte so 30 % seiner Fassadendämmung über Fördermittel.

💡 Praxistipp

Vor Sanierung immer Fördermittel prüfen und frühzeitig Angebote einholen.

Umlage von Kosten

Modernisierungskosten können teilweise auf die Miete umgelegt werden (§ 559 BGB). Wichtig ist eine saubere Berechnung und Ankündigung.

📌 Beispiel aus der Rechtsprechung

BGH, VIII ZR 80/06: Umlage von Modernisierungskosten ist zulässig, wenn Ankündigungsfristen eingehalten werden.

Checkliste: Energetische Pflichten

  • Heizkessel älter als 30 Jahre prüfen
  • Dämmung von Dachboden und Leitungen kontrollieren
  • Energieausweis aktuell halten
  • Fördermöglichkeiten beantragen

Fazit

Energetische Sanierung ist Pflicht, aber auch Chance: Wer modernisiert, steigert Wert, senkt Betriebskosten und beugt steigenden CO₂-Abgaben vor.